Gemäß des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – VII.4-8244-99/2002 u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder 722.36-32/0-183/01 v. 30. 8. 2002 haben Lehrkräfte in NRW regelmäßig die so genannte
Rettungsfähigkeit nachzuweisen.
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasse ist, wer entwedera) im Besitz eines aktuellen Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze ist
oderb) im Besitz eines aktuellen Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Sprung vom Beckenrand, 200m Schwimmen in max. 7 Minuten; Kenntnis der Baderegeln) ist und darüber hinaus folgende Prüfungsleistungen erbringt:
1) von der Wasseroberfläche aus einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
2) 10 m weit tauchen,
3) Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
4) einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen,
5) lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Die DRK Wasserwacht Sinnersdorf prüft im Rahmen der Prüfung die Mindestleistungen aus Unterpunkt b und erstellt eine entsprechende Bescheinigung. Wir empfehlen aber dringend den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze.